Ärztehaftpflicht – der Hype hält an

by · September 28, 2012

Nach der gesetzlichen Verpflichtung für niedergelassene Ärzte sieht Marktführer bei Angestellten Ärzten einen großen Nachholbedarf

Seit August des Vorjahres müssen alle niedergelassenen Ärzte und Privatkliniken den Abschluss einer Haftpflichtversicherung vorweisen können. Diese gesetzliche Vorgabe hat einen regelrechten Boom ausgelöst. Nun dachten die Versicherer, dass der Bedarf auf Jahre hin gedeckt ist. Der Marktführer bei den Ärzte- Haftpflichtversicherungen, die ÄrzteService Dienstleistung GmbH ist hier anderer Meinung und sieht bei den angestellten Ärzten einen großen Nachholbedarf. ÄrzteService hat keinen eigenen Vertriebsapparat und bedient sich der österreichischen Versicherungsmakler – für diese bleibt also das Geschäftsfeld interessant, sofern sie ein geeignetes Produkt zu bieten haben. „Wir sehen die angestellten Ärzte gefährdet und deshalb haben wir ein geeignetes Produkt für diese Zielgruppe entwickelt“, meint der Geschäftsführer der Gesellschaft, Gerhard Ulmer.

Stehen angestellte Ärzte im Regen?
Die Frage, ob angestellte Ärzte in Haftpflichtfragen im Regen stehen gelassen werden, ist berechtigt. Wenn wirklich einmal etwas passiert – und die Berichte über ärztliche Kunstfehler im Krankenhausalltag bzw. die alarmierenden Studien darüber, lassen kaum Zweifel aufkommen – gibt es keine Sicherheit, ob der Arbeitgeber für allfällige Fehler seiner Angestellten gerade stehen muss.
Die 14. Novelle zum Ärztegesetz hat für freiberuflich tätige ÄrztInnen und Gruppenpraxen mit den gesetzlich verankerten Mindeststandards klare Verhältnisse für die Ärzte-Haftpflichtversicherung geschaffen. Doch nicht in allen Bereichen hat die Novelle zu ausreichenden Mindeststandards geführt.
Die privaten Krankenanstalten wurden zu einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Laut dem Geschäftsführer der ÄrzteService Dienstleistung GmbH – das ist der Marktführer bei Ärzte-Haftpflichtversicherungen – Gerhard Ulmer, sind allerdings die vorgeschriebenen Versicherungssummen bei Weitem zu niedrig angesetzt. Laut Ulmer ist damit allerdings nicht nur im Bereich der öffentlichen Krankenhäuser, sondern auch bei den privaten Krankenanstalten die Absicherung im Schadenfall für den einzelnen angestellten Arzt/die einzelne angestellte Ärztin bzw. den Arzt in Ausbildung /die Ärztin in Ausbildung oft unklar. Auch wenn der Betreiber der Krankenanstalt über eine entsprechende Versicherung verfügen sollte, ist damit nicht ausgeschlossen, dass sich der Betreiber über den Regressweg beim Arzt/der Ärztin schad- und klaglos hält.

Umfassender Versicherungsschutz für die gesamte medizinische Laufbahn
„In der Praxis ist zu beobachten, dass immer häufiger sowohl gegen den Betreiber als auch gegen den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin Klage geführt wird“, berichtet Gerhard Ulmer, und rät daher auch angestellten Ärzten und ÄrztInnen in Ausbildung zu einer privaten Haftpflichtversicherung.
In der Novelle zum Ärztegesetz wurde auch die Nachhaftung in die Mindeststandards für die Haftpflichtversicherung (PatientInnen haben 30 Jahre Zeit um den Schaden festzustellen) für freiberuflich tätige ÄrztInnen aufgenommen. Aber auch angestellte KrankenhausärztInnen brauchen die Sicherheit, dass Ansprüche von PatientInnen, deren Behandlung Jahre zurückliegt, versichert sind. „Im Falle einer Beweislastumkehr ist die Dokumentation nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist für den betroffenen Arzt oder die betroffene Ärztin schwer rekonstruierbar“, so Ulmer. Dadurch wird eine Haftpflichtversicherung, die die gesamte medizinische Laufbahn umfasst – sowohl die Vordeckung (für Fälle vor Beginn der Versicherung) als auch die Nachhaftung (für Ansprüche, die nach Ende der Versicherung gestellt werden) – auch für den angestellten Arzt bzw. die angestellte Ärztin sinnvoll und notwendig.

Risiko in der Ausbildung
ÄrzteService bietet für angestellte KrankenhausärztInnen und ÄrztInnen in Ausbildung den gleichen Versicherungsschutz wie für freiberuflich tätige ÄrztInnen: Damit sind die Nachhaftung ohne zeitliche Begrenzung, die Vordeckung für die gesamte Berufslaufbahn und die Deckung für reine Vermögensschäden in voller Höhe der Versicherungssumme inkludiert. Auch notärztliche Tätigkeiten, die in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit als angestellter Krankenhausarzt bzw. – ärztin stehen, sind nun versichert.

15.000 Ärzte betroffen?
Zwar gibt es bereits einige angestellte Ärzte, die sich mit einer eigenen Haftpflichtversicherung freiwillig besser absichern wollen, aber es sind wohl immer noch rund 15.000 Ärzte nicht versichert, schätzt Ulmer, der Versicherungsmakler zur Zusammenarbeit einlädt.



Rückfragehinweise:

Gerhard Ulmer
Geschäftsführer derÄrzteService Dienstleistung GmbH
Ferstelgasse 6, 1090 Wien
Tel. 01 4026834-0
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Foto: Gerhard Ulmer/ÄrzteService

Kategorie: versicherungen