Falschparker kann Mitschuld an einem Unfall treffen

by · November 5, 2012

Viele Autofahrer kennen sie – die leidige Parkplatzsuche. Nach langer Suche steht der Wagen gerne mal quer, in zweiter Reihe oder ziemlich eng am Nebenmann. Ein Strafzettel ist schnell kassiert: Doch welche Rechte haben Autofahrer in solchen Situationen? Unter welchen Umständen darf ein Auto abgeschleppt werden? Viele Fragen – Mag. Heike Sporn, Partneranwältin der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG aus Wien, gibt Antworten.

Wann verjähren Strafzettel?
Für Ordnungswidrigkeiten gilt im Straßenverkehr im Allgemeinen eine Verfolgungsverjährungsfrist von sechs Monaten. Danach erlassene Strafen müssen nicht gezahlt werden. Es ist aber unbedingt erforderlich, Einspruch einzulegen. Für Strafen, die innerhalb der Frist verhängt wurden, besteht eine Einspruchsfrist von zwei Wochen. „Bei einem Straferkenntnis wegen Falschparkens macht es nur dann Sinn, Einspruch einzulegen, wenn man sich absolut sicher ist, dass das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt nicht falsch abgestellt war“, sagt ROLAND-Partneranwältin Sporn. Beweisen muss den Verstoß die Behörde, wobei Wahrnehmungen von Amtsorganen jedoch grundsätzlich ausreichend sind. Man sollte daher auf jeden Fall auch eigene schlüssige Beweise parat haben…

Schützt ein Hinweiszettel vor dem Abschleppen?
Ein Hinweiszettel mit der Aufschrift „Komme gleich wieder, im Notfall bitte folgende Nummer anrufen“ reicht nicht aus. Er lässt vielmehr den Schluss auf ein häufigeres routinemäßiges Falschparken zu, was dazu führt, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. „Es muss für den Beamten erkennbar sein, dass sich der Fahrer in der Nähe aufhält und den Wagen umgehend wegfahren kann“, erklärt Mag. Sporn. Daher sollte auf dem Zettel hinter der Frontscheibe auch das Ankunftsdatum, die Ankunftszeit und der Ort angegeben werden, an dem sich der Fahrer aufhält. Dennoch liegt es im Ermessen des Beamten, ob der Fahrer benachrichtigt wird oder nicht. Wurde das Fahrzeug auf Behindertenparkplätzen oder Bushaltestellen abgestellt, gibt es meist keine Gnade und der Fahrer muss die Kosten tragen. Bei einem nicht grob verkehrswidrig abgestellten Fahrzeug besteht mit einem Hinweiszettel allerdings eine erhöhte Chance, vor dem Abschleppen benachrichtigt zu werden.

Wann darf ein Autofahrer andere Autos abschleppen lassen?
„Grundsätzlich kann ein Autofahrer andere Autos abschleppen lassen, wenn diese so geparkt sind, dass er mit seinem Fahrzeug den Parkplatz nicht verlassen kann“, sagt Mag. Sporn. Das ist auch der Fall, wenn das Auto generell ausgeparkt werden könnte, es aber so zugeparkt ist, dass der Zutritt zum Auto versperrt wird. Ist das Fahrzeug auf öffentlichem Gelände zugeparkt, sollte vorab unbedingt die Polizei verständigt und der Abschleppauftrag durch die Beamten erteilt werden. Der Auftraggeber läuft sonst Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Droht Falschparkern bei einem Unfall Mitschuld?
Wenn durch ein verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug anderen Fahrzeugführern die Sicht genommen wird und es so zu einem Unfall kommt, trägt der Falschparker eine Mitschuld. „Das kann auch gelten, wenn das eigene falsch geparkte Fahrzeug beschädigt wird“, präzisiert Mag. Sporn.

Temporäres Parkverbot – wie oft muss nach dem Auto gesehen werden?
Temporäre Parkverbotsschilder müssen vier Tage vor dem Inkrafttreten aufgestellt werden. Wer sein Auto länger unbeobachtet lässt, muss somit die Abschleppkosten tragen, wenn zwischenzeitlich ein temporäres Parkverbot eingerichtet wurde. Bei längerer Abwesenheit sollte man deshalb jemanden beauftragen, nach dem Auto zu schauen. Für privat aufgestellte Hinweise – beispielsweise einen Stuhl mit der Aufschrift „Bitte freihalten – Umzug“ – gilt dies jedoch nicht. „Derartige Hinweise können straffrei ignoriert und sogar entfernt werden“, erläutert Partneranwältin Sporn abschließend.

Falschparken gilt noch immer als Kavaliersdelikt, kann jedoch schwerwiegende Folgen haben. Nur ein ordnungsgemäß abgestelltes Fahrzeug schützt vor rechtlichen Problemen und möglichen Strafen.

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Foto: Mag. Heike Sporn
Partneranwältin der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
aus Wien