NEUE ÄRZTE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR ANGESTELLTE ÄRZTINNEN
05.07.2012 09:39 OTS/ 05.07. 2012. ÄrzteService setzt auf klare Verhältnisse für die Haftpflichtversicherung auch für nicht freiberuflich tätige ÄrztInnen Die Absicherung für angestellte ÄrztInnen und ÄrztInnen in Ausbildung ist im Alltag oft unzureichend: Die 14. Novelle zum Ärztegesetz hat für freiberuflich tätige ÄrztInnen und Gruppenpraxen mit den gesetzlich verankerten Mindeststandards klare Verhältnisse für die Ärzte-Haftpflichtversicherung geschaffen. Doch nicht in allen Bereichen hat die Novelle zu ausreichenden Mindeststandards geführt. Im Bereich der privaten Krankenanstalten wurde die Verpflichtung für eine Haftpflichtversicherung eingeführt, allerdings sind die vorgeschriebenen Versicherungssummen bei Weitem zu niedrig angesetzt. Damit ist nicht nur im Bereich der öffentlichen Krankenhäuser, sondern auch bei den privaten Krankenanstalten die Absicherung im Schadenfall für den einzelnen angestellten Arzt/die einzelne angestellte Ärztin bzw. den Arzt in Ausbildung/die Ärztin in Ausbildung oft unklar. Auch wenn der Betreiber der Krankenanstalt über eine entsprechende Versicherung verfügen sollte, ist damit nicht ausgeschlossen, dass sich der Betreiber über den Regressweg beim Arzt/der Ärztin schad- und klaglos hält. Umfassender Versicherungsschutz für die gesamte medizinische Laufbahn „In der Praxis ist zu beobachten, dass immer häufiger sowohl gegen den Betreiber als auch gegen den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin Klage geführt wird.“ berichtet Gerhard Ulmer, Geschäftsführer von ÄrzteService, und rät daher auch angestellten ÄrztInnen und ÄrztInnen in Ausbildung zu einer privaten Haftpflichtversicherung. In der Novelle zum Ärztegesetz wurde auch die Nachhaftung in die Mindeststandards für die Haftpflichtversicherung (PatientInnen haben 30 Jahre Zeit um den Schaden festzustellen) für freiberuflich tätige ÄrztInnen aufgenommen. Aber auch angestellte KrankenhausärztInnen brauchen die Sicherheit, dass Ansprüche von PatientInnen, deren Behandlung Jahre zurückliegt, versichert sind. „Im Falle einer Beweislastumkehr ist die Dokumentation nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist für den betroffenen Arzt/die betroffene Ärztin schwer rekonstruierbar.“, so Ulmer. Dadurch wird eine Haftpflichtversicherung, die die gesamte medizinische Laufbahn umfasst – sowohl die Vordeckung (für Fälle vor Beginn der Versicherung) als auch die Nachhaftung (für Ansprüche, die nach Ende der Versicherung gestellt werden) – auch für den angestellten Arzt/die angestellte Ärztin sinnvoll und notwendig. ÄrzteService bietet für angestellte KrankenhausärztInnen und ÄrztInnen in Ausbildung den gleichen Versicherungsschutz wie für freiberuflich tätige ÄrztInnen:Damit sind die Nachhaftung ohne zeitliche Begrenzung, die Vordeckung für die gesamte Berufslaufbahn und die Deckung für reine Vermögensschäden in voller Höhe der Versicherungssumme inkludiert. Auch notärztliche Tätigkeiten, die in keinem Zusammenhang mit der Tätigkeit als angestellter Krankenhausarzt/angestellte Krankenhausärztin stehen, sind nun versichert. Versicherer ist wie bisher die Zürich Versicherungs AG, Wien. APA/OTS: http://tiny.cc/p8pygw VersicherungsJournal: http://tinyurl.com/7qylaxw Versichern24: http://tinyurl.com/clbb3x7 SpringerMedizin: http://tinyurl.com/d5ov8fy
GESETZESLÜCKE BEI ÄRZTE – VERSICHERUNG
Experten rechnen, dass durch die neue gesetzlich verpflichtende Haftpflichtversicherung für niedergelassene Ärzte und Privat- kliniken die ohnehin schon gestiegene Klagsfreude der Patien- ten noch weiter anwachsen wird. Das kann für pensionierte Ärzte oder Erben von bereits verstorbenen Ärzten bzw. auch zukünftigen Erben existenzbedrohende Folgen haben. Die wenigsten Pensionisten haben eine Nachhaftungsversicherung abgeschlossen, haften aber lange 30 Jahre lang für Fehler. Die Gesetze haben so ihre Tücken. Einerseits besteht eine 30-jährige Haftung bei ärztlichen Kunstfehlern, wobei das Erkennen des Fehlers ausschlaggebend ist. Andererseits deckt das aktuelle mit 19.8.2011 in Kraft getretene Gesetz mit der verpflichtenden Haftpflichtversicherung wohl für aktive Ärzte auch die Nachhaftung ab, aber auf die Pensionisten wurde wohl vergessen, meint der Geschäftsführer der ärzteservice Dienstleistung GmbH. Allerdings ist es für diese Gruppe gar nicht so einfach, ihr Risiko absichern zu lassen, weil es an Anbietern mangelt. Gleiches gilt für die Erben, die sich schon gar nicht sicher sein können, was z.B. der verstorbene Vater oder Ehegatte in seiner medizinischen Laufbahn für Fehler gemacht haben könnte. „Das Problem ist vielen unbekannt, aber umso schwerwiegender, weil damit zu rechnen ist, dass Patienten mit Hilfe von Anwälten auf die Suche nach Kunstfehlern gehen werden. Wir als ärzteservice bieten über die Zurich-Versicherung eine so genannte stand-alone-Nachhaftungsversicherung an – übrigens sind wir die einzigen, die das Problem erkannt haben“ verrät Gerhard Ulmer.
Zwei-Klassen-Gesellschaft Die nunmehr vorgeschriebene Berufshaftpflicht dient dem Patienten aber natürlich auch dem Arzt. Nun entsteht aber plötzlich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft. Da gibt es jene Ärzte, die versichert sind und deren Patienten somit bei allfälligen Fehlern gute Chancen haben, entschädigt zu werden. Dann gibt es aber tausende Ärzte, die keine Versicherung haben, weil sie längst in Pension sind oder vielleicht gar nicht mehr leben und deren Erben ihre Verpflichtung übernommen haben. Wollen geschädigte Patienten zu ihrem Recht kommen, dann kann das die Existenz des pensionierten Arztes bzw. deren Erben gefährden oder – weil nichts mehr da ist – geht der Patient leer aus. „Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein“, teilt Ulmer mit, und fordert gleichzeitig eine gesetzliche Angleichung zum Wohle der Patienten wie auch jener Ärzte, die sich bereits im Ruhestand befinden wie auch Erben von bereits verstorbenen Ärzten.
Patienten werden sensibler Neue Verfahren und die Bereitschaft tiefer zu schürfen, lassen also pensionierte Ärzte nicht mehr ruhig schlafen. Ein Patient, der vielleicht seit Jahre berufsunfähig ist und sich nicht bewusst war, dass vielleicht ein bei einer Operation versehentlich durchtrennter Nerv die Ursache für sein Leiden war, kann durch andere Ärzte auf den möglichen Schaden aufmerksam werden und Forderungen stellen. Das kann er auch noch 29 Jahre nach dem ursprünglichen Eingriff. Auch wenn der Arzt vielleicht gar nicht mehr am Leben ist, haftet er über die Erben, wenn diese – wie eigentlich meist üblich – eine unbedingte Erberklärung abgegeben hatten. Die Medien tragen viel zur Sensibilisierung der Patienten bei und es gibt viele öffentlich breit getretene Fälle, die natürlich auch beispielgebend sind. In Österreich gibt es jährlich 30.000 ärztliche Kunstfehler, die hat es früher auch gegeben, aber natürlich werden nicht alle gleich erkannt, ergänzt Ulmer.
Es gibt eine LösungPensionierte Ärzte oder Erben von Ärzten haben die Möglichkeit ihr zweifellos gegebenes Risiko, das mit jedem öffentlich diskutierten Kunstfehler steigt, mit der ÄrzteService-Nachhaftungsversicherung abzudecken – zu wirklich günstigen Konditionen, stellt Ulmer klar. Kontakt: Gerhard Ulmer Geschäftsführer der ärzteservice Dienstleistung GmbH
UNIQUA – KUNSTVERSICHERUNG IN LONDON
UNIQA Marktführer im Bereich Kunstversicherungen. Die Kunstversicherung der UNIQA Gruppe ist neben Wien seit längerem auch international an den Standorten Prag, Budapest, Zürich, Vaduz und Mannheim tätig. Nun wurde im im LondonerLloyd’s Building – dem weltberühmten Versicherungszentrum – eine weitere Niederlassung eröffnet. UNIQA ist mit ihrer Expertise damit an einem der absoluten “hot spots” der internationalen Kunstszene vertreten.
UNIQA kann auf eine langjährige Erfahrung und Tradition in der Kunstversicherung zurückgreifen. In den vergangenen 20 Jahren hat man eine umfassende internationale Expertise aufgebaut und den Tätigkeitsbereich kontinuierlich ausgeweitet. Heute bietet UNIQA Privatkunden und Institutionen eine umfassende Kunstversicherung an und ist in diesem speziellen Bereich Marktführer in Mitteleuropa. Neben rund 3.000 Privatkunden werden vor allem weltberühmte heimische Museen wie beispielsweise die Albertina, das Kunsthistorische Museum, die Österreichische Galerie Belvedere, das Museum Moderner Kunst, das Joanneum in Graz, das Lentos in Linz sowie eine Anzahl weiterer renommierter Landesmuseen im Kunstbereich versichert. International betreuen 25 MitarbeiterInnen in Wien, Prag, Budapest, Vaduz, Zürich, Mannheim und seit kurzem auch in London unter anderem die Nationalgalerie in Prag und das Museum der Bildenden Künste in Budapest sowie zahlreiche weitere Museen in der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland aber auch viele Galerien, Händler und Privatsammler. Dabei liegt der Schwerpunkt nicht nur in der Betreuung von Ausstellungsprojekten, sondern auch im internationalen Leihverkehr.
UNIQA im Lloyd’s Building in London Für UNIQA war die Eröffnung einer Niederlassung in London, einem der “hot spots” der internationalen Kunstszene, der logische nächste Schritt in der Weiterentwicklung der Kunstversicherung. “An diesem neuen Standort sind wir nicht nur näher an jenen Kunden die wir vor Ort schon haben, sondern können von hier aus unsere Strategie, mit der wir in Mitteleuropa erfolgreich unsere Marktposition ausgebaut haben, auf internationaler Ebene fortsetzen”, so Dr. Johannes Hajek, Vorstandsvorsitzender der UNIQA Sachversicherung. Die UNIQA Kunstversicherung richtet sich in London – entsprechend den lokalen Marktgegebenheiten – primär an Versicherungsmakler von Ausstellungen, von Kunsthändlern bzw. Galeristen sowie von privaten Sammlern. Wie auch in allen anderen Büros, arbeiten in London nur ausgesuchte Spezialisten mit umfangreicher Expertise. Die zwei neuen Mitarbeiterinnen im Londoner Büro sind studierte Kunsthistorikerinnen und können auf jahrelange internationale Erfahrung in der Kunstversicherung zurückgreifen. Dr. Petra Eibel, Leiterin der UNIQA Kunstversicherung in Wien und London: “Die ExpertInnen des Kunstversicherungs-Teams können auf eine fundierte spezifische akademische Ausbildung und auf eine mehrjährige Erfahrung im Kunst- und Kunstversicherungsbereich zurückgreifen. Der hohe Standard in Bezug auf Service und Betreuung, wozu auch Schadenprävention, Risikomanagement und eine umfassende Hilfe im Schadenfall gehören, wird natürlich auch in London zum Markenzeichen von UNIQA werden.”
Kunstversicherung für Privat und Öffentlich UNIQA kann auf rund 20 Jahre Erfahrung in der Kunstversicherung zurückgreifen: die in der ehemaligen Nordstern Versicherung – eine der Vorgängergesellschaften von UNIQA – aufgebaute Kunstversicherungsexpertise war die Basis für die heutige Marktführerschaft. Innerhalb der letzten Jahre hat sich UNIQA durch innovative und auf die Bedürfnisse verschiedenster Kunstsammlungen und Kulturinstitutionen maßgeschneiderte Produkte einen Namen auf dem kontinentaleuropäischen Kunstversicherungsmarkt gemacht. UNIQA bietet nicht nur einen umfassenden und raschen Versicherungsschutz (z.B. bei kurzfristigen Ausstellungsprojekten), sondern auch eine kompetente Beratung und Betreuung. Die Leistungen umfassen neben einer Allrisk-Deckung und einem Nagel-zu-Nagel-Versicherungsschutz auch eine sicherheitstechnische Beratung durch internationale Experten. Ein vereinbarter Wert, ein schnelles Service im Schadenfall und die Meldung gestohlener Objekte an das Art Loss Register zählen zu den weiteren Services der UNIQA Kunstversicherung.
KunsthistorikerInnen mit Kunstmarkterfahrung als persönliche Ansprechpartner für individuelle Lösungen
Mit dem Produkt “Kunst & Leidenschaft” partizipieren auch immer mehr Privatkunden an der weitreichenden Erfahrung, die UNIQA im institutionellen Bereich gesammelt hat. Diese haben die Möglichkeit, wertvolle Kunstgegenstände (egal ob Gemälde, Möbel, Skulpturen, Glas, Silber, Porzellan, Fotografien oder Collectibles) zu versichern. Einzigartig ist dabei, dass ausschließlich KunsthistorikerInnen als versicherungstechnisch akzeptierte Spezialisten gemeinsam mit dem Kunden die Kunstgegenstände, die versichert werden sollen, bewerten. So kann der Marktwert bereits vor einem eventuellen Schadensfall definiert werden. Darüber hinaus stehen sie dem Versicherten auch mit professionellem Rat rund um die Sammlung oder zu den einzelnen Kunstgegenständen zur Seite. Mit der Allrisk-Deckung werden beispielsweise neben Naturkatastrophen, Einbruch und einfachem Diebstahl (Trickdiebstahl) auch Beschädigungen durch persönliches Missgeschick bzw. unsachgemäßes Hantieren abgedeckt. UNIQA bietet zu allen Aufgabenstellungen von Sammlern maßgeschneiderte Lösungen an, die auch weit über den reinen Versicherungsschutz hinausgehen. Kunstversicherungsexpertin Petra Eibel: “Für einen Kunstsammler ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass sein Versicherungspartner nicht nur Versicherungsexperte, sondern auch Kunstkenner ist, der das Verständnis für die Leidenschaft und das Engagement von Kunstsammlern mitbringt – und auch die in diesem Geschäft notwendige Diskretion”.
www.artuniqa.at Rückfragehinweis: UNIQA Versicherungen AG – Presseservice Tel.: (+43 1)211 75-3414 E-Mail:
presse@uniqa.at7.5.2011
ZURICH IPHONE APP – GUTE FAHRT FÜR UNTERWEGS
Die Zürich-Versicherung stellt Autofahrern ein kostenloses iPhone App zur Verfügung. Mit diesem gibt es umfassende Hilfe und Service rund um das Thema Autofahren – mit den Features „Unfallhelfer“, „Unterwegs“ und „Auto Check“. Zurich-CEO Gerard Matschnig stellt dabei den Mehrwert des Kunden in den Mittelpunkt.
Umfassende Hilfe und Services rund um das Thema Autofahren – Drei praktische Features: “Unfallhelfer”, “Unterwegs” und “Auto Check” “Wie funktioniert die stabile Seitenlage?”, “Wie sichere ich eine Unfallstelle richtig ab?”, “Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Italien?”, “Wo habe ich mein Auto geparkt?”, “Wie kann ich schnell einen Kurzparkschein lösen?”, “Wann ist das ‘Pickerl’ wieder fällig? Diese und noch viel mehr Fragen beantwortet die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft (Zurich) AutofahrerInnen mit der neuen iPhone App “Gute Fahrt”, die ab sofort zum kostenlosen Download im App Store zur Verfügung steht. “Der Mehrwert für unsere KundInnen und Nutzer der App stand bei der Entwicklung der Features im Vordergrund. Wir möchten dazu beitragen, Autofahrten noch sicherer und angenehmer zu machen. Sicherheit, schnelle und wirksame Hilfe, Infos und Services sowie Unterhaltung sind allesamt Bestandteil unserer innovativen App, die das bis dato umfangreichste Angebot in diesem Bereich bietet”, erläutert Zurich-CEO Gerhard Matschnig.
Schäden melden mit wenigen Eingaben Im Falle eines Unfallschadens am Auto können KundInnen einfach und schnell die Meldung direkt über die App erledigen: Unfalldaten eingeben, Schaden mit der Kamera am iPhone fotografieren und zur Schadenmeldung hinzufügen. Durch GPS wird automatisch der Standort ermittelt und über eine Touch-Skizze können Schäden am Auto markiert werden. Wie bei jeder Schadenmeldung erhält der Kunde/die Kundin im Rahmen der 24-Stunden-Servicegarantie von Zurich eine Rückmeldung über die nächsten Schritte.
Richtig reagieren wenn es darauf ankommt Mit dem Unfallhelfer erhält der Nutzer leicht verständliche Handlungsunterstützung für Notfälle. In Stresssituationen besonders wichtig: Notruf-Button mit direkter Anrufverbindung zur Leitstelle. Mit einer übersichtlichen Erste-Hilfe-Anleitung und einer Crash-Checkliste können Helfer Schritt für Schritt relevante und im Ernstfall lebensrettende Maßnahmen erfahren.
Gut gerüstet unterwegs – Auto Check Auch für unterwegs im In- und Ausland hat die “Gute Fahrt”-App einiges zu bieten: die wichtigsten Verkehrsregeln aller EU-Länder im kompakten Überblick, Spiele für Kinder bei langen Autofahrten, ein Parkplatz-Merker mit “Bring-me-back-Funktion” sowie die mobile M-Parking Ausfüllhilfe für Kurzparkzonen in Österreich. Der Auto-Check inkludiert zum Beispiel ein Erinnerungsservice für die §57a-Fahrzeugbegutachtung (‘Pickerl’-Überprüfung) sowie Checklisten für mehr Sicherheit im Winter und auf Urlaubsfahrten. – Download der Zurich iPhone App “Gute Fahrt”:
www.zurich.at/gutefahrt – Bilder der App:
www.zurich.at/presse/presseaussendungen Die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft in Österreich gehört zur weltweit tätigen Zurich Financial Services Group und beschäftigt etwa 1.200 MitarbeiterInnen. Die verrechneten Bruttoprämieneinnahmen 2010 in der Schaden-Unfall-Versicherung betrugen 389 Mio. Euro, in der Lebensversicherung betrugen die verrechneten Prämieneinnahmen 170 Mio. Euro. Zurich bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen, Vorsorge und Risikoanalyse aus einer Hand. Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster Stelle. Die Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft tritt in Österreich unter dem Markennamen Zurich und Zurich Connect auf. Zurich Financial Services Group (Zurich) ist ein führender Mehrspartenversicherer mit einem globalen Netzwerk von Tochtergesellschaften und Filialen in Europa, Nordamerika, Lateinamerika, im asiatisch-pazifischen Raum, im Nahen Osten sowie in weiteren Märkten. Zurich bietet eine umfassende Palette von Schaden- und Lebensversicherungsprodukten und -dienstleistungen für Einzelpersonen, kleine, mittlere und grosse Unternehmen sowie multinationale Konzerne. Das 1872 gegründete Unternehmen mit Hauptsitz in Zürich, Schweiz, beschäftigt rund 60.000 Mitarbeitende, die Dienstleistungen in mehr als 170 Ländern erbringen. Zurich Financial Services AG (ZURN) ist an der SIX Swiss Exchange kotiert und verfügt über ein Level I American Depositary Receipt Programm (ZFSVY), das ausserbörslich an der OTCQX gehandelt wird. Weitere Informationen über Zurich sind verfügbar unter
www.zurich.com Rückfragehinweis: Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft Öffentlichkeitsarbeit Mag. Irmi Mac Guire
irmi.macguire@at.zurich.com Telefon: (01) 501 25 -1456 DW Fax: -1681
www.zurich.at7.5.2011
RENTENVERSICHERUNG – KEST – FREIER VERMÖGENSAUFBAU
Eine attraktive Alternative zu klassischen Vorsorgelösungen in Österreich bieten – nicht nur angesichts der neuen Wertpapier KESt – Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht aus Liechtenstein.
Bei diesen steueroptimierten Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag kann der Versicherungsnehmer aus verschiedenen angebotenen Anlagestrategien die gewünschte Strategie auswählen.
Der auf diese Versicherungen spezialisierte Versicherungsmakler PMS AG bietet mit der PENSIONPlus Austria eine auf die österreichische Rechtslage abgestimmte Rentenversicherung der Baloise Life (Liechtenstein) AG an, bei der aus den erfolgreichen Anlagestrategien der Hypo Landesbank Vorarlberg gewählt werden kann. Die Hypo Vorarlberg wurde im Rahmen des “Elite Reports” wieder unter die besten Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum gewählt und mit der Top-Note “magna cum laude” ausgezeichnet. Besonders bewährt haben sich die mit einer Wertsicherung ausgestatteten Anlagestrategien “Weltdepot Dynamik”. 90% (95%) der Anfangsinvestition werden als zu schützender Kapitalanteil (“Floor”) festgelegt und gleichzeitig erzielte Aktiengewinne gesichert. Seit die Strategie “Dynamik 90″ im Dezember 2003 angeboten wurde, erzielt diese – trotz Finanz- und Wirtschaftskrise – eine Durchschnittsrendite von 7,25% p.a. und dies bei einem geringeren Risiko als jene der Benchmark. Diese Rentenversicherung kombiniert die Vorteile und Sicherheit zweier starker und renommierter Partner und dies zu günstigen und transparenten Kosten. Die Vorteile im Überblick: Steuern: Kursgewinne und Erträge bleiben im Vergleich zum KESt-pflichtigen Wertpapierdepot KESt-frei; daraus folgt ein Drittel mehr Ertrag. Auszahlungen im Erlebens- und Leistungsfall sind (nach 15 Jahren) ESt- als auch Erbschaftssteuerfrei. Nachlassplanung und Erbschaft: Maßgeschneiderte Vermögensweitergabe, die Rentenversicherung fällt nicht in den Nachlass, mögliche Erbstreitigkeiten können vermieden werden. Begünstige sind frei wählbar und jederzeit änderbar. Vermögensschutz: Gestaltbarer Schutz der Familie im Konkursfall, die Rentenversicherung fällt bei entsprechender Gestaltung nicht in die Konkursmasse. Flexibilität: Kapitalwahlrecht anstelle Rentenzahlung; Zuzahlungen sowie Teilauszahlungen und -entnahmen möglich Detaillierte Informationen, individuelle Beratung und Angebote erhalten Sie direkt bei der PMS AG. Rückfragehinweis: PMS AG, Insurance Broker, FL-9493 Mauren T 00423 37394-64/65
office@pms-ag.com http://www.pms-ag.com7.5.2011